GEIG 2021

. GEIG 2021 - neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
   Home + Aktuell
   GEG 2020
   GEIG 2021
   · Nachrichten
 · GEIG 2021 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   EnEV 2014/2016
   EEWärmeG 2011
    EPBD 2018
   Wissen + Praxis
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Praxis-Hilfen
   GEG-Newsletter
   Zugang bestellen
   Medien-Service
   EnEV-Archiv
   Kontakt | Portal
   Impressum
   Datenschutz
GEIG Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz E-Mobilität auf dem Vormarsch

GEIG: Ladepunkte und Leitungen auf Parkplätzen

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG
Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität gilt seit 25. März 2021

© Collage: Melita Tuschinski, © Foto: David.Sch - Fotolia.com


 

Was ist neu?

+ Praxis-Dialog: Pflichten nach GEIG 2021 für Nichtwohngebäude mit zusätzlicher Lagerhalle eines Unternehmens erfüllen

+ Elektromobilität auf Erfolgskurs: Über 50.000 neue E-Fahrzeuge im August 2021 zugelassen

+ Mobilitätskonzept der Stadt Witten zum dritten Mal mit dem European Energy Award ausgezeichnet

+ Elektromobilität im Fokus von Politik, Wirtschaft, Forschung und Verbraucher. Eine Momentaufnahme von Melita Tuschinski, Redaktion GEIG-online.de

+ GEIG Praxis-Dialog: Pflichten, Termine und drohende Bußgelder für größere Unternehmen zur Errichtung von Ladepunkten auf den Stellplätzen ihrer eigenen Nichtwohngebäude

+ GEIG: Übersicht der betroffenen Gebäude und der Pflichten für Bauherren und Eigentümer zur Ausstattung der Stellplätze mit Leitungsinfrastrukturen und Ladepunkten

+ GEIG 2021: Der Gesetzestext im Html-Format - die nichtamtliche Fassung mit verlinkten Verweisen

zum Anfang der Seite

Kurzinfo: Die EU-Gebäuderichtlinie (2018) fordert, dass Bauherren und Eigentümer für gewisse Parkplätze, die sich in oder an Gebäuden befinden, auch Ladepunkte und die Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorsehen. Betroffen sich Personenkraft- und Lieferfahrzeuge. In Deutschland setzt das Gesetz zur Elektromobilitätsinfrastruktur für Gebäude diese Vorgaben um. Am 24. März 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 25. März 2021 in Kraft.

Aufzählung

Ziele: Was soll das Gesetz erreichen?

Aufzählung

Welche Ausnahmen erkennt das GEIG an?

Aufzählung

Wie sehen die Bundesländer das GEIG?

Aufzählung

GEIG Dokumente: Html, Pdf + amtliche Fassung

Aufzählung

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?

zum Anfang der Seite

1. Ziele: Was soll das GEIG-Gesetz erreichen?

Das neue Gesetz soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen. Dafür müssen Bauherren und Eigentümer die größeren Parkplätze ihrer Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Ladepunkten ausstatten. Damit soll es für die Nutzer von Elektrofahrzeuge leichter sein, diese zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufzuladen. Das Gesetz betrifft übrigens nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraft- und Lieferfahrzeuge.

Bußgeld: Bei Verstößen droht das Gesetz auch mit "gepfefferten" Beträgen, bis zu 10.000 Euro.

zum Anfang der Seite

2. Ausnahmen: Was erkennt das GEIG an?

KMU-Eigentum selbst genutzt
Bürogebäude, Verwaltungsbauten, Industriegebäude oder andere Nicht-Wohngebäude, deren Eigentümer kleine oder mittlere Unternehmen sind, fallen nicht unter das Gesetz, wenn sie diese größtenteils selber nutzen.

Wirtschaftlichkeit
Wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur im Baubestand sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung des Gebäudes übersteigen, gilt auch die Ausnahme-Regel vom GEIG.

Öffentliche Gebäude
Wenn für sie bereits vergleichbaren Anforderungen gelten, erkennt das GEIG sie auch als Ausnahme an. 

zum Anfang der Seite

3. Länder: Wie sehen die Bundesländer das GEIG?

Im Bundesrat sitzen die Vertreter der einzelnen Bundesländer. Sie haben sich auch mit dem Gesetzentwurf für das GEIG befasst. Die Ländervertreter wiesen bei dieser Gelegenheit auch darauf hin, dass der Ausbau von Stromnetzen dringend erforderlich sei.

Es müsse genügend Strom zur Verfügung stehen, wenn mehrere Verbraucher gleichzeitig ihre Vehikel an einem Standort aufladen. Die Kommunen seien verantwortlich für die Installation und das Bereitstellen von Leitungen und elektrischer Leistung bis zur Grundstücksgrenze. Diese Aufgabe gehöre zur kommunalen Daseinsvorsorge.

Die Bundesregierung antwortete auf ihrer Stellungnahme mit folgenden Argumenten: Der Gesetzentwurf lasse die allgemeine Verpflichtung der Betreiber von Energieversorgungsnetzen unberührt. Diese müssten ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz betreiben, dieses entsprechend warten und bedarfsgerecht optimieren. Dazu gehöre auch, dass sie ihr Netz verstärken und ausbauen. Dies müssten sie jedoch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten effizient ausbauen. Die Lösung würden flexible Verbrauchseinrichtungen bieten, die man intelligent einsetze.

zum Anfang der Seite

4. GEIG Dokumente: Html, Pdf und amtliche Version

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEIG 2021 | GEIG 2021 Text | Nachrichten | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

..  

.

 EnEV-online Start

| GEG | GEIG | EnEV 2014/2016 | EEWärmeG | Wissen + Praxis | Dienstleister | Service + Dialog |

.



© 1999-2022 |
Impressum | Datenschutz | Kontakt |
Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart