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GEIG Praxis-Dialog - Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz anwenden GEIG-Startseite | Praxis-Dialog | > Praxisbeispiel

GEIG: Pflichten, Termine und drohende Bußgelder für größere Unternehmen zur Errichtung von Ladepunkten auf den Stellplätzen ihrer eigenen Nichtwohngebäude

© Collage: Melita Tuschinski, © Foto: zinkevych - Fotolia.com


 

Kurzinfo: Für neu erbaute Nichtwohngebäude greift das GEIG 2021 ab sieben Stellplätzen, die sich im oder am Gebäude befinden. Das Gesetz schreibt vor, dass auch mindestens ein Ladepunkt errichtet wird. Wird ein bestehendes Nichtwohngebäude umfangreich renoviert, muss der Eigentümer ab 11 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt errichten. Nichtwohnbauten im Bestand, die über mindestens 21 Stellplätze in oder am Gebäude verfügen, müssen ihre Eigentümer nach dem 1. Januar 2025 jeweils mit mindestens einem Ladepunkt ausgestatten.

Der Bund unterstützt unter gewissen Umständen die Einrichtung von Ladepunkten auf Stellplätzen auch mit Fördermitteln. Es stellt sich die Frage, welche Ladepunkte bei Neubauten und bei umfangreicher Renovierung von Nichtwohngebäuden im Bestand staatlich finanziell förderbar sind, auch mit Blick auf diejenigen Ladepunkte, die ab dem 1. Januar 2025 errichtet werden müssen.

Fragen: Bis wann müssen größere Unternehmen, als Eigentümer von Nichtwohnbauten im Bestand mit mindestens 21 Stellplätzen, die nach dem 1. Januar 2025 vorgeschriebenen Ladepunkte spätestens errichten? Ab wann droht ihnen eine Sanktion, bzw. wie lange haben sie als Verpflichtet Zeit, die vorgeschriebenen Ladepunkte nach dem 1. Januar 2025 zu errichten?

Welche Ladepunkte dürfen vom Staat bei Neubauten, Renovierungen und bestehenden Nichtwohngebäuden finanziell gefördert werden? Dürfen mehrere Ladepunkte (über den verpflichtenden Ladepunkt hinaus) gefördert werden, beispielsweise insgesamt 4 Ladepunkten? Spielt es eine Rolle, ob sich die zusätzlichen Ladepunkte auf derselben Ladesäule wie der erste Ladepunkt befinden?

Antwort: 28.05.2021 - wenn Sie unseren Premium-Zugang EnEV-online abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format GEIG: Pflichten, Termine und drohende Bußgelder für größere Unternehmen zur Errichtung von Ladepunkten auf den Stellplätzen ihrer eigenen Nichtwohngebäude

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart